Hinweis: Diese AGB sind als solide Arbeitsfassung für die Accessura-Website gedacht. Vor dem ersten größeren bezahlten Einsatz oder bei automatisiertem Checkout sollte eine juristische Prüfung erfolgen.

§ 1 Anbieter

Accessura ist ein Angebot der

Reiseagentur Aleksandar Bajic e.K.

handelnd unter der Marke Accessura

Anschrift: siehe Impressum

E-Mail: siehe Impressum

Registergericht und Registernummer: siehe Impressum

Nachfolgend „Accessura", „wir" oder „Anbieter".

§ 2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Accessura gegenüber Unterkunftsbetreibern, Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Resorts, Aparthotels, Gastronomie- und tourismusnahen Betrieben sowie sonstigen gewerblichen Auftraggebern.

Die Leistungen richten sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nur dann Vertragspartner, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Accessura ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 3 Leistungsgegenstand

Accessura unterstützt Unterkunftsbetreiber dabei, vorhandene Zugänglichkeits- und Barrierefreiheitsmerkmale strukturiert sichtbar zu machen.

Je nach vereinbartem Leistungsumfang können insbesondere folgende Leistungen erbracht werden:

  • Erfassung von Zugänglichkeits- und Barrierefreiheitsmerkmalen vor Ort
  • Aufnahme von Fotos, Messwerten und Beschreibungen
  • Dokumentation von Wegeketten, Zugängen, Parkmöglichkeiten, Aufzügen, Zimmern, Bädern, Gemeinschaftsbereichen und weiteren relevanten Bereichen
  • Erstellung eines digitalen Accessura-Profils
  • Veröffentlichung oder Bereitstellung strukturierter Unterkunftsdaten
  • redaktionelle Aufbereitung für Gäste, Angehörige, Reisebüros, Suchmaschinen und KI-gestützte Reisesuchen
  • Aktualisierung, Ergänzung oder Pflege bestehender Profile
  • Beratung zur besseren Darstellung vorhandener Zugänglichkeitsmerkmale

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Kein Zertifikat, keine amtliche Prüfung, keine Bau- oder Rechtsberatung

Accessura erstellt eine strukturierte Dokumentation vorhandener Zugänglichkeits- und Barrierefreiheitsmerkmale.

Accessura erbringt keine amtliche Prüfung, keine baurechtliche Abnahme, keine DIN-Zertifizierung, keine Zertifizierung nach „Reisen für Alle", keine Sachverständigenprüfung und keine verbindliche Feststellung, dass eine Unterkunft im rechtlichen Sinne vollständig barrierefrei ist.

Angaben wie „barrierearm", „rollstuhlfreundlich", „zugänglich", „teilweise zugänglich" oder ähnliche Beschreibungen dienen der verständlichen Darstellung der erhobenen Merkmale. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung durch Gäste, Fachplaner, Behörden, Zertifizierungsstellen oder Sachverständige.

Accessura schuldet keine bauliche Planung, keine architektonische Beratung, keine medizinische Beratung und keine Rechtsberatung.

§ 5 Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Kontaktaufnahme.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von Accessura annimmt, eine schriftliche Auftragsbestätigung erhält oder eine vereinbarte Leistung verbindlich beauftragt.

Die Annahme kann per E-Mail, Formular, elektronischer Bestätigung, schriftlich oder auf anderem nachvollziehbarem Weg erfolgen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Accessura alle zur Durchführung der Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Dazu gehören insbesondere:

  • korrekte Kontaktdaten und Ansprechpartner
  • Zugang zu den zu dokumentierenden Bereichen
  • Informationen zu Hausregeln, Öffnungszeiten und Sicherheitsvorgaben
  • Hinweise auf sensible Bereiche
  • bestehende Angaben zur Barrierefreiheit oder Zugänglichkeit
  • Freigaben für Fotoaufnahmen und Veröffentlichung

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass Accessura die vereinbarten Bereiche betreten und dokumentieren darf.

Wenn Personen auf Fotos erkennbar abgebildet werden sollen, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass hierfür die erforderlichen Einwilligungen vorliegen. Accessura ist berechtigt, Personenaufnahmen abzulehnen oder zu anonymisieren.

§ 7 Termine und Vor-Ort-Erfassung

Termine zur Vor-Ort-Erfassung werden individuell vereinbart.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass zum vereinbarten Termin eine entscheidungs- oder auskunftsfähige Person erreichbar ist und die relevanten Bereiche zugänglich sind.

Kann ein Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, ist Accessura berechtigt, entstandene Aufwände, Wartezeiten, Reisezeiten und Auslagen angemessen zu berechnen.

Eine kostenfreie Terminverschiebung ist möglich, wenn sie spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann Accessura bis zu 50 % der vereinbarten Leistung für den Vor-Ort-Termin sowie bereits entstandene Auslagen berechnen.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Accessura kann bei neuen Auftraggebern, größeren Projekten oder Vor-Ort-Terminen eine angemessene Anzahlung verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist Accessura berechtigt, die weitere Leistungserbringung, Veröffentlichung oder Profilpflege bis zum Ausgleich offener Beträge auszusetzen.

§ 9 Leistungsfristen

Angegebene Bearbeitungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Auftraggeber erforderliche Informationen, Freigaben, Zugangsmöglichkeiten oder Mitwirkungen nicht rechtzeitig bereitstellt.

§ 10 Freigabe und Veröffentlichung

Nach Fertigstellung kann Accessura dem Auftraggeber das erstellte Profil, die Dokumentation oder relevante Auszüge zur Prüfung bereitstellen.

Der Auftraggeber prüft die Inhalte sorgfältig und weist Accessura auf sachliche Fehler oder notwendige Korrekturen hin.

Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung keine Rückmeldung, darf Accessura davon ausgehen, dass die Inhalte sachlich freigegeben sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Accessura ist berechtigt, Profile erst nach vollständiger Zahlung oder nach vereinbarter Teilzahlung zu veröffentlichen.

§ 11 Aktualität der Angaben

Die von Accessura erfassten Angaben beziehen sich auf den Zustand der Unterkunft zum Zeitpunkt der Erhebung.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Accessura über wesentliche Änderungen zu informieren, insbesondere bei Umbauten, Renovierungen, geänderten Zugängen, defekten Aufzügen, geänderten Zimmerausstattungen, geänderten Parkplatzsituationen oder sonstigen relevanten Veränderungen.

Accessura haftet nicht für veraltete oder unzutreffende Angaben, wenn diese auf nachträglichen Änderungen beruhen, die Accessura nicht mitgeteilt wurden.

§ 12 Nutzungsrechte an Fotos, Texten und Profilen

Von Accessura erstellte Fotos, Texte, Messdarstellungen, Profile, Strukturen und sonstige Inhalte bleiben, soweit rechtlich möglich, Eigentum bzw. geistiges Eigentum von Accessura.

Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Inhalten, soweit dies zur vereinbarten Nutzung erforderlich ist.

Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks, insbesondere Weiterverkauf, Bearbeitung, Weitergabe an konkurrierende Plattformen oder Nutzung für fremde Datenbanken, ist nur mit vorheriger Zustimmung von Accessura erlaubt.

Der Auftraggeber erlaubt Accessura, die erhobenen Daten, Fotos und Beschreibungen im Rahmen des Accessura-Profils, auf der Website, in Suchmaschinen, in KI-lesbaren Datenstrukturen, in Präsentationen und in werblichen Referenzen zu verwenden, soweit keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

§ 13 Inhalte und Materialien des Auftraggebers

Stellt der Auftraggeber eigene Fotos, Texte, Logos, Grundrisse oder sonstige Materialien bereit, versichert er, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt.

Der Auftraggeber stellt Accessura von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass bereitgestellte Inhalte Rechte Dritter verletzen.

Accessura ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte rechtlich zu prüfen.

§ 14 Verantwortung für Unterkunftsleistung

Accessura ist nicht Betreiber der dokumentierten Unterkunft und schuldet Gästen gegenüber keine Unterkunfts-, Reise-, Pflege-, Betreuungs- oder Beförderungsleistung.

Für Buchung, Aufenthalt, Ausstattung, Sicherheit, Servicequalität, Preisgestaltung, Verfügbarkeit und tatsächliche Nutzbarkeit der Unterkunft bleibt ausschließlich der jeweilige Unterkunftsbetreiber verantwortlich.

Accessura übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Unterkunft für eine bestimmte Person, Einschränkung, Hilfsmittelversorgung oder Reisesituation geeignet ist.

Gäste, Angehörige und Reisebüros müssen im Zweifel vor Buchung direkt mit der Unterkunft klären, ob die konkreten individuellen Anforderungen erfüllt werden.

§ 15 Änderungen, Korrekturen und Nachpflege

Sachliche Fehler, die auf einem Fehler von Accessura beruhen, werden nach Mitteilung kostenfrei korrigiert.

Änderungen, die auf nachträglichen Umbauten, neuen Fotos, geänderten Angaben, neuen Ausstattungen oder zusätzlichen Wünschen des Auftraggebers beruhen, können gesondert berechnet werden.

Eine laufende Aktualisierung oder Pflege des Profils erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 16 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Bei Unternehmern ist Accessura zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die erstellte Dokumentation lediglich nicht zu einer bestimmten Marketingwirkung, Platzierung, Buchungssteigerung oder Auffindbarkeit führt.

Accessura schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Anzahl an Anfragen, keine konkrete Buchungsquote und keine bestimmte Sichtbarkeit in Suchmaschinen oder KI-Systemen.

§ 17 Haftung

Accessura haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Accessura nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Buchungen, Reputationsschäden oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 18 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Accessura.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten, die er an Accessura übermittelt, rechtmäßig erhoben und weitergegeben werden dürfen.

§ 19 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

§ 20 Referenznennung

Accessura darf den Auftraggeber nach Durchführung der Leistung als Referenz nennen, soweit der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.

Eine Nutzung von Logos, Bildmaterial oder besonderen Aussagen des Auftraggebers für Werbung erfolgt nur im angemessenen Umfang oder nach gesonderter Freigabe.

§ 21 Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen

Einmalige Leistungen enden mit vollständiger Leistungserbringung.

Laufende Leistungen, etwa Profilpflege, regelmäßige Aktualisierung oder erweiterte Sichtbarkeit, richten sich nach der jeweils vereinbarten Laufzeit.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können laufende Leistungen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 22 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit zulässig, der Sitz von Accessura.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

↑ Nach oben
Diese AGB stellen eine Arbeitsfassung dar und ersetzen keine Rechtsberatung. Für die endgültige Rechtssicherheit empfiehlt sich eine Prüfung durch einen Rechtsbeistand, insbesondere vor dem ersten größeren bezahlten Einsatz oder bei automatisiertem Checkout.